Das Cannabisgesetz⚖️


Das Cannabisgesetz ist am 01. April 2024 in Kraft getreten. Hier haben wir euch die wichtigsten Regeln und Gesetze zusammengefasst. Ganz unten hast du die Möglichkeit, das Cannabisgesetz in seiner aktuellen Fassung vollständig herunterzuladen.

 

Die wichtigsten Gesetze und Regeln im Überblick:

 

Eigenbedarf und Eigenanbau🌱

 

  • Cannabis wurde aus der Liste der verbotenen Substanzen aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen.
  • In der Öffentlichkeit dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich führen.
  • Zu Hause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis sowie von bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt.
  • Überschreitungen von 5 Gramm (unterwegs) bzw. 10 Gramm (zu Hause) werden als Ordnungswidrigkeit behandelt. Bei Besitz größerer Mengen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
  • Erwachsene können Cannabissamen für den privaten Eigenanbau aus EU-Mitgliedsstaaten einführen oder online bestellen.

 

Wo kann ich legal Cannabis erhalten?👐

 

  • Neben dem privaten Anbau ist die Abgabe ab 01. Juli 2024 nur über gemeinnützige Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs möglich.
  • Die Clubs dürfen pro Mitglied im Monat maximal 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum abgeben.
  • Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre, und maximal sind 500 Mitglieder pro Club erlaubt, die alle in Deutschland leben müssen.
  • Mitglieder unter 21 Jahre, dürfen höchstens 30 Gramm pro Monat erhalten. Das Cannabis darf einen THC-Gehalt von zehn Prozent nicht überschreiten.
  • Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen keine Werbung machen.
  • Cannabis Clubs müssen sie einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen einhalten.
  • Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist untersagt.
  • Der Konsum von Cannabis in den Anbauvereinigungen ist nicht gestattet.

 

Wie werden Minderjährige geschützt?🔞

 

Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis bleiben für Minderjährige zwar verboten, werden jedoch nicht strafrechtlich verfolgt. Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt weiterhin strafbar. Wenn Jugendliche mit Cannabis erwischt werden, ist die Polizei verpflichtet, die Eltern zu informieren und in schwierigen Fällen die Jugendämter einzuschalten. Minderjährigen Cannabis-Konsumenten soll die Teilnahme an Interventions- und Präventionsprogrammen angeboten werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Aufklärungskampagne speziell für diese Zielgruppe gestartet.

 

Darf ich Cannabis in der Öffentlichkeit konsumieren?🌍

 

Der Konsum von Cannabis ist innerhalb eines Radius von 100 Metern um Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätze und öffentliche Sportstätten verboten. In Fußgängerzonen ist es gesetzlich untersagt, zwischen 7 und 20 Uhr Cannabis zu konsumieren.

 

Ist Dealen mit Cannabis weiterhin illegal?👤

 

Der Handel mit Cannabis bleibt strafbar, auch für Minderjährige. Um Minderjährige zu schützen, wurden einige Strafen verschärft. Beispielsweise wird die Abgabe von Cannabis an Minderjährige nun mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe statt bisher einem Jahr geahndet.

 

Cannabis und Straßenverkehr?🚗

 

Das Bundesverkehrsministerium schlägt zeitnah einen Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC vor, um eine Regelung, ähnlich wie bei der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol, festzulegen. Bisher gilt ein strenges Verbot, unter Cannabis-Einfluss Auto oder Motorrad zu fahren. Es drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, ein monatelanges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und - im schlimmstmöglichen Fall - der Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Kommerzieller Handel mit Cannabis🤝

 

Die Bundesregierung plant, dies in einer zweiten Stufe und über ein weiteres Gesetz zu regeln, das derzeit vorbereitet wird. Geplant ist, den Verkauf in Apotheken oder staatlich lizenzierten Geschäften in Modellregionen zu erproben. Welche Regionen dafür ausgewählt werden, steht noch nicht fest. Die Projekte sollen wissenschaftlich begleitet werden und auf fünf Jahre befristet sein.

 

Ich wurde wegen Besitz von Cannabis verurteilt. Und jetzt?🧑‍⚖️

 

Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus von bis zu 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Gleichzeitig werden entsprechende laufende Straf- und Ermittlungsverfahren beendet.

 

 

 

Hier kannst du das Cannabisgesetz in seiner aktuellen Fassung herunterladen:

Cannabisgesetz (CanG)
PDF – 851,7 KB